Barrierefreiheit im Web: Ab 28 Juni 2025 verpflichtend
Wusstest du, dass schon kleine Änderungen eine große Wirkung auf die Barrierefreiheit deiner Website haben können? Zum Beispiel kann ein Alternativtext für ein Bild mehr als nur den Inhalt beschreiben. „Ein Mann sitzt am Laptop“ gibt das Motiv nüchtern wieder, aber „Ein Mann sitzt am Laptop und schaut verzweifelt auf den Monitor“ vermittelt zusätzlich eine Stimmung.
Solche emotionalen Details in der Bildbeschreibung können Nutzer stärker ansprechen und die Ziele deiner Webseite besser unterstützen. Genauso wichtig ist eine klare Überschriftenstruktur. Wenn eine Seite mit viel Text nur zwei Überschriften hat, dann fällt es selbst sehenden Besuchern schwer, den Überblick zu behalten. Für einen blinden Nutzer, die mit einem Screenreader arbeiten, wird die Orientierung fast unmöglich.
Mit einer guten Gliederung hingegen, können sich alle Nutzer leichter zurechtfinden. Screenreader ermöglichen es, von Überschrift zu Überschrift zu springen. Sind kaum Zwischenüberschriften vorhanden, müssen blinde Leser sich mühsam durch den gesamten Text kämpfen. Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit nicht nur eine gute Praxis, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Eine neue gesetzliche Regelung – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – verlangt, dass Webangebote für alle Menschen zugänglich sein müssen, insbesondere für Nutzer mit Behinderungen. Unternehmen und Webentwickler sind daher gefordert, ihre Webseiten und Online–Dienste entsprechend anzupassen.

Wer die neuen Anforderungen ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen und schließt eine wachsende Kundengruppe aus. Allein in Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie ist Barrierefreiheit oft der entscheidende Faktor, ob sie ein digitales Angebot nutzen können oder nicht. Vielleicht fragst du dich, wie aktuell deine eigene Website zur Barrierefreiheit ist. Die gute Nachricht ist, dass du es sofort selbst testen kannst.
Wusstest du, dass auf jedem Windows– oder Mac–System ein kostenloser Screenreader bereits vorhanden ist? Du brauchst also keine spezielle Software, um eine erste Überprüfung der Barrierefreiheit durchzuführen. Aktiviere zum Beispiel den Narrator unter Windows oder VoiceOver auf dem Mac und erkunde deine Webseite aus der Perspektive eines blinden Nutzers. Auf diese Weise merkst du schnell, ob zum Beispiel alle Bilder einen sinnvollen Alternativtext haben und ob die Überschriftenstruktur dich zügig durch die Seite führt.
Diese Erfahrung macht in der Regel deutlich, an welchen Stellen noch Verbesserungsbedarf besteht. Als blinder Webnutzer, der das Internet täglich einsetzt, kenne ich die Herausforderungen und Lösungen aus erster Hand. In vielen Jahren habe ich umfangreiche Kompetenzen und Erfahrungen in digitaler Barrierefreiheit gesammelt. Ich weiß, wie frustrierend Barrieren im Netz sein können. Ich weiß auch, dass man viele Hindernisse mit dem richtigen Know–how leicht aus dem Weg räumen kann. Dieses Wissen teile ich in meinen Seminaren und Vorträgen mit Unternehmen und Entwicklerteams. Mein Ziel ist es, praxisnah zu zeigen, wie Webseiten nicht nur gesetzeskonform, sondern für alle Nutzer wirklich komfortabel und zugänglich sind.
Barrierefreiheit im Web kommt letztlich allen zugute – sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit und erweitert die Reichweite deiner Angebote. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden, bevor die gesetzlichen Vorgaben greifen. Wenn du Unterstützung auf diesem Weg möchtest, kannst du direkt ein erstes kostenloses 30 Minuten Beratungsgespräch buchen. Ich kann dabei eine erste kostenlose Analyse deiner Webseite durchführen. Ich freue mich, dich und dein Unternehmen auf dem Weg zu einer barrierefreien Webpräsenz zu begleiten.
Dein Weg zur barrierefreien Website beginnt hier
Mein Angebot für dich:
- Coaching zur Barrierefreiheit
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